Vertraulichkeitsvereinbarung

 
 
 
Mit der Bestätigung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung werden die folgenden Teilnahmebedingungen akzeptiert:
 
  1. Teilnahme
    1. Die Teilnahme an der digitalen Bürgerbeteiligung ist nur registrierten Bürgerinnen und Bürgern gestattet.
  2. Vertrauliche Informationen
    1. Alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Realisierungswettbewerb „Südpark/Staudenweiher“ in Kelsterbach erlangt wurden, müssen strikt vertraulich behandelt werden und dürfen nicht an Dritte, insbesondere Mitglieder des Preisgerichts, weitergegeben oder auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden.
    2. Vertrauliche Informationen sind alle Planunterlagen, Visualisierungen sowie Informationen und Angaben, die der Veranstalter oder sonstige von ihm eingeschaltete Mittelspersonen im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Realisierungswettbewerb „Südpark/Staudenweiher“, mitgeteilt oder zugänglich gemacht haben.
    3. Eine Information ist nicht vertraulich, die allgemein bekannt ist oder bereits öffentlich bekannt gewesen ist, es sei denn, das Bekanntsein beruht auf einer Verletzung dieser Vereinbarung.
  3. Pflichten
    1. Das Abfotografieren, Speichern, Herstellen von Kopien oder sonstigen Vervielfältigungen, Weiterleiten von Entwürfen, Visualisierungen und sonstigen verfahrensrelevanten Unterlagen ist untersagt.
    2. Darüber hinaus verpflichten sich die Teilnehmer dazu, alle geeigneten Vorkehrungen zum Schutz der Informationen zu treffen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen und die Informationen gegen den unberechtigten Zugriff durch Dritte zu sichern.
    3. Die Teilnehmer sind verpflichtet den Veranstalter unverzüglich zu informieren, wenn sie Kenntnis darüber erlangt haben, dass andere Teilnehmer oder sonstige Personen vertrauliche Informationen unter Verstoß gegen diese Vereinbarung weitergegeben haben.
  4. Presse
    1. Vertreterinnen und Vertreter der Presse dürfen keine inhaltlichen Aussagen veröffentlichen, die Rückschlüsse auf einzelne Arbeiten zulassen. Die Berichterstattung darf keine Bewertung der einzelnen Arbeiten enthalten.
  5. Verstoß
    1. Bei Zuwiderhandlung und rechtswidriger Weitergabe oder Veröffentlichung der Wettbewerbsentwürfe wird eine Geldstrafe in Höhe der Verfahrenskosten des Realisierungswettbewerbs verhängt. Die Geltendmachung eines etwaigen bestehenden Anspruchs auf Unterlassung oder eines gegebenenfalls darüberhinausgehenden Anspruchs auf Schadenersatz wird mit der Zahlung der Geldstrafe nicht ausgeschlossen.